LG Hannover, 2014-04-02, 14 S 80/13

14 S 80/13Kantonsgericht02.04.2014

Gesamter Gesetzestext

LG Hannover — 2014-04-02 — 14 S 80/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-04-02

Aktenzeichen: 14 S 80/13

ECLI: ECLI:DE:LGHANNO:2014:0402.14S80.13.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2014, 16202

Tenor

Tenor: Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, nachdem das Rechtsmittel zurückgenommen worden ist. Gleichzeitig wird diese Partei des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert für die Berufungsinstanz ist bereits auf 3.500,- EUR festgesetzt worden.

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Hinweis:Hinweisbeschluss: LG Hannover - 21.02.2014 - AZ: 14 S 80/13

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