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1 O 16/23•LG Schwerin 1. Zivilkammer, 2023-03-23, 1 O 16/23
1 O 16/23Kantonsgericht / I. Zivilkammer23.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-23
Aktenzeichen: 1 O 16/23
ECLI: ECLI:DE:LGSN:2023:0323.1O16.23.00
Dokumenttyp: Urteil
1 Der Kläger hat mit Klage vom 25.01.2023 die Zahlung von 86.000,00 € nebst Zinsen von dem Beklagten begehrt. Die Klageschrift ist dem Beklagten am 11.02.2023 zugestellt worden. Mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten vom 24.02.2023 hat der Beklagte die Klageforderung in Höhe von 56.000,00 € anerkannt. Daraufhin hat das Landgericht Schwerin am 28.02.2023 ein Teil-Anerkenntnisurteil erlassen und den Beklagten zur Zahlung von 56.000,00 € verurteilt. Nach Zustellung dieses Urteils hat der Kläger mit Schriftsatz seiner Prozessbevollmächtigten vom 21.03.2023 die Klage hinsichtlich des noch anhängigen, über das Teilanerkenntnis des Beklagten hinausgehenden Betrages in Höhe von 30.000,00 € zurückgenommen.
2 Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 92 Abs. 1, 269 Abs. 3 S. 2 ZPO.
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