VG Greifswald 6. Kammer, 2017-07-20, 6 B 1496/17 HGW

6 B 1496/17 HGWVerwaltungsgericht / Chamber 620.07.2017

Regest

Jedenfalls dann, wenn der Dienstherr vor Erlass einer Entlassungsverfügung wegen Nichteignung keine Kenntnis vom Vorliegen einer möglichen Dienstunfähigkeit hat und spätere Erkenntnisse die sichere Beurteilung des Entlassungsgrundes nicht in Frage stellen. Ist der Dienstherr indessen nicht gehalten zu erforschen, ob gegebenenfalls der günstigere Entlassungstatbestand des § 55 Absatz 2 SG erfüllt ist. Ein genereller Vorrang der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 55 Abs. 2 SG gegenüber der Entlassung wegen Nichteignung nach § 55 Abs. 4 SG besteht nicht.(Rn.34) (Rn.35)

Gesamter Gesetzestext

VG Greifswald 6. Kammer — 6 B 1496/17 HGW — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-07-20

Aktenzeichen: 6 B 1496/17 HGW

ECLI: ECLI:DE:VGGREIF:2017:0720.6B1496.17HGW.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Normen: § 55 Abs 2 SG, § 55 Abs 4 SG, § 80 Abs 5 VwGO

Leitsatz

Jedenfalls dann, wenn der Dienstherr vor Erlass einer Entlassungsverfügung wegen Nichteignung keine Kenntnis vom Vorliegen einer möglichen Dienstunfähigkeit hat und spätere Erkenntnisse die sichere Beurteilung des Entlassungsgrundes nicht in Frage stellen. Ist der Dienstherr indessen nicht gehalten zu erforschen, ob gegebenenfalls der günstigere Entlassungstatbestand des § 55 Absatz 2 SG erfüllt ist. Ein genereller Vorrang der Entlassung wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 55 Abs. 2 SG gegenüber der Entlassung wegen Nichteignung nach § 55 Abs. 4 SG besteht nicht.(Rn.34) (Rn.35)

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