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30020 C 134/25•AG Frankfurt, 2025-10-06, 30020 C 134/25
30020 C 134/25Gericht erster Instanz06.10.2025
Entscheidungsdatum: 2025-10-06
Aktenzeichen: 30020 C 134/25
ECLI: ECLI:DE:AGFFM:2025:1006.30020C134.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Da das Urteil vom 19.08.2025 nach richtiger Rechtsauffassung, wie sie sich aus dem Berichtigungsbeschluss vom 06.10.2025 ergibt, als Schlussurteil zu behandeln ist, ist unmittelbar verfahrensabschließend über die Kosten zu entscheiden. Die Kostenscheidung folgt aus § 91Abs. 1 ZPO, da der Kläger als die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat.
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