LG Frankfurt 2. Kammer für Handelssachen, 2024-02-10, 3-02 O 21/24

3-02 O 21/24Kantonsgericht10.02.2024

Gesamter Gesetzestext

LG Frankfurt 2. Kammer für Handelssachen — 3-02 O 21/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-10

Aktenzeichen: 3-02 O 21/24

ECLI: ECLI:DE:LGFFM:2024:0210.3.02O21.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Die auf Grund des vorläufig vollstreckbaren Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.06.2024

von der Beklagten

an die Klägerin

zu erstattenden Kosten werden auf 9.504,46 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 15.07.2024 festgesetzt

Gründe

Die zu erstattenden Kosten wurden antragsgemäß auf 9.504,46 EUR festgesetzt.

Der festgesetzte Betrag beinhaltet 4.575,00 EUR Gerichtskosten.

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