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6 U 202/21•OLG Frankfurt 6. Zivilsenat, 2022-12-08, 6 U 202/21
6 U 202/21Obergericht / Civil Chamber 608.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-08
Aktenzeichen: 6 U 202/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2022:1208.6U202.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Nachdem der Kläger die Berufung teilweise zurückgenommen hat, wird der Beklagte auf die Berufung der Klägerin unter Abänderung des angefochtenen Urteils verurteilt, an den Kläger 367,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.3.2021 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 2/3, der Beklagte zu 1/3 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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