LG Gießen 3. Zivilkammer, 2022-02-16, 3 O 322/19

3 O 322/19Kantonsgericht / III. Zivilkammer16.02.2022

Gesamter Gesetzestext

LG Gießen 3. Zivilkammer — 3 O 322/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-16

Aktenzeichen: 3 O 322/19

ECLI: ECLI:DE:LGGIESS:2022:0216.3O322.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Das Urteil vom 09.02.2022 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:

Statt

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“

muss es richtig heißen:

„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“

Gründe

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.

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