LG Darmstadt 27. Zivilkammer, 2019-04-01, 27 O 260/18

27 O 260/18Kantonsgericht01.04.2019

Gesamter Gesetzestext

LG Darmstadt 27. Zivilkammer — 27 O 260/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-01

Aktenzeichen: 27 O 260/18

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Das Urteil vom 28.03.2019 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:

Statt „Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen“ muss es richtig heißen:

„Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.“

Gründe

Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers.

Aus den Gründen ergibt sich, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dies entspricht auch der Entscheidung in der Hauptsache.

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