AG Frankfurt, 2010-10-29, 33 C 16/10 (31)

33 C 16/10 (31)Gericht erster Instanz29.10.2010

Gesamter Gesetzestext

AG Frankfurt — 33 C 16/10 (31) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-10-29

Aktenzeichen: 33 C 16/10 (31)

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

In dem Rechtsstreit …

wird der Tenor des Urteils vom 15.9.2010 dahingehend berichtigt, dass die Anschrift … Str. xx durch die Anschrift … . x ersetzt wird.

Gründe

Die offensichtliche Unrichtigkeit war gemäß § 319 ZPO zu berichtigten.

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