LG Gießen 3. Zivilkammer, 2021-10-19, 3 O 447/21

3 O 447/21Kantonsgericht / III. Zivilkammer19.10.2021

Gesamter Gesetzestext

LG Gießen 3. Zivilkammer — 3 O 447/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-19

Aktenzeichen: 3 O 447/21

ECLI: ECLI:DE:LGGIESS:2021:1019.3O447.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Antrag auf Zustellung der Einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

Gründe

Nach den §§ 936, 922 Abs. 2 ZPO hat die Partei, die die Einstweilige Verfügung erwirkt hat, den Beschluss zustellen zu lassen. Eine Zustellung durch die Partei ist nach Artikel 15 EuZustVO zulässig und nach Belgien - abweichend vom Sachverhalt des Beschlusses des OLG Dresden vom 06.11.2018 – 4 W 883/18, juris für eine Zustellung nach Irland - auch möglich, so dass die Antragstellerin die Zustellung im Parteibetrieb nach Artikel 15 EuZustVO vorzunehmen hat.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.