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6 U 49/20•OLG Frankfurt 6. Zivilsenat, 2021-06-10, 6 U 49/20
6 U 49/20Obergericht / Civil Chamber 610.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-10
Aktenzeichen: 6 U 49/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHE:2021:0610.6U49.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Das Urteil enthält als Anerkenntnisurteil keine Begründung.
Verfahrensgang
vorgehend LG Darmstadt, 30. Januar 2020, 15 O 25/19, Urteil
I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 30.1.2020 verurteilt,
es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,- € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,
geschäftlich handelnd
und/oder
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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