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S 20 SO 208/16•SG Frankfurt 20. Kammer, 2017-07-31, S 20 SO 208/16
S 20 SO 208/16Sozialversicherungsgericht / Chamber 2031.07.2017
Entscheidungsdatum: 2017-07-31
Aktenzeichen: S 20 SO 208/16
ECLI: ECLI:DE:SGFFM:2017:0731.S20SO208.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Streitwert wird auf 5000,00 € festgesetzt.
Da der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte bietet, ist der Streitwert auf 5.000 € festzusetzen (§ 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKG -).
Das Gericht hat den Streitwert nach der sich aus dem Antrag ergebenen Bedeutung der Sache nach Ermessen festgesetzt (§ 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz - GKG -).
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