LG Darmstadt 10. Zivilkammer, 2017-12-19, 10 O 621/16

10 O 621/16Kantonsgericht19.12.2017

Gesamter Gesetzestext

LG Darmstadt 10. Zivilkammer — 10 O 621/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-19

Aktenzeichen: 10 O 621/16

ECLI: ECLI:DE:LGDARMS:2017:1219.10O621.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

In dem Rechtsstreit

wird darauf hingewiesen, dass die Kammer nicht von der Erforderlichkeit eines Vorlageverfahrens gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgeht. Die von der Antragstellerin beanstandeten Regelungen sind nicht verfassungswidrig.

Der Antragstellerin wird aufgegeben, binnen 4 Wochen mitzuteilen, ob nunmehr die angekündigte einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht beantragt und eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Gegebenenfalls wird das hiesige Verfahren dann gemäß § 148 ZPO ausgesetzt, da die Antragstellerin zumindest derzeit nicht bereit ist, an dem beabsichtigten Anhörungstermin teilzunehmen.

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