Hessisches Landesarbeitsgericht 15. Kammer, 2020-03-30, 15 TaBV 122/18

15 TaBV 122/18Arbeitsgericht / Chamber 1530.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Hessisches Landesarbeitsgericht 15. Kammer — 15 TaBV 122/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-30

Aktenzeichen: 15 TaBV 122/18

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Tenor der am 29. Oktober 2019 verkündeten Entscheidung wird dahingehend berichtigt, dass als Satz eins eingefügt wird:

„Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. April 2018 – 13 BV 438/17 – wie folgt abgeändert:“

Gründe

Es handelt sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne einer Auslassung im Tenor, die gemäß § 319 ZPO - nach Gewährung rechtlichen Gehörs - von Amts wegen zu berichtigen ist.

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