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47 C 7/19•AG Gießen Einzelrichter, 2019-07-25, 47 C 7/19
47 C 7/19Gericht erster Instanz25.07.2019
Entscheidungsdatum: 2019-07-25
Aktenzeichen: 47 C 7/19
ECLI: ECLI:DE:AGGIESS:2019:0725.47C7.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Normen: 559 BGB, 559 b BGB, 555 b BGB
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 606,66 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 16.01.2019 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus der Mieterhöhungserklärung vom 23.04.2018 betreffend die Wohnung „…“ in „…“ kein Anspruch auf Zahlung einer um 101,11 EUR erhöhte Miete durch die Klägerin ab dem 01.07.2018 zusteht.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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