6 E 1343/96•VG Frankfurt 6. Kammer, 1997-08-19, 6 E 1343/96
VG Frankfurt 6. Kammer, 1997-08-19, 6 E 1343/96
6 E 1343/96Verwaltungsgericht / Chamber 619.08.1997
Regest
Ein vollständig mit einer unter Denkmalschutz stehenden Burgruine bebautes Grundstück, das durch eine Gemeindestraße erschlossen wird, kann der Straßenbeitragspflicht unterliegen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190030731
Gesamter Gesetzestext
VG Frankfurt 6. Kammer — 6 E 1343/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-08-19
Aktenzeichen: 6 E 1343/96
ECLI: ECLI:DE:VGFFM:1997:0819.6E1343.96.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Ein vollständig mit einer unter Denkmalschutz stehenden Burgruine bebautes Grundstück, das durch eine Gemeindestraße erschlossen wird, kann der Straßenbeitragspflicht unterliegen.
Permalink
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