VG Frankfurt 14. Kammer, 1997-02-13, 14 G 50076/97.A

14 G 50076/97.AVerwaltungsgericht / Chamber 1413.02.1997

Regest

Der Verweigerung der Einreise eines im Flughafenverfahren abgelehnten minderjährigen Asylbewerbers steht das Übereinkommen über die Rechte des Kindes - UN-Kinderrechtskonvention ( BGBl. II, S. 121) - nicht entgegen ( wie VG Frankfurt NVwZ-Beilage 1996, 29 ). Einem nach Nigeria abgeschobenen liberianischen Bürgerkriegsflüchtling droht nicht die Weiterschiebung nach Liberia. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190030707

Gesamter Gesetzestext

VG Frankfurt 14. Kammer — 14 G 50076/97.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1997-02-13

Aktenzeichen: 14 G 50076/97.A

ECLI: ECLI:DE:VGFFM:1997:0213.14G50076.97.A.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Der Verweigerung der Einreise eines im Flughafenverfahren abgelehnten minderjährigen Asylbewerbers steht das Übereinkommen über die Rechte des Kindes - UN-Kinderrechtskonvention ( BGBl. II, S. 121) - nicht entgegen ( wie VG Frankfurt NVwZ-Beilage 1996, 29 ). Einem nach Nigeria abgeschobenen liberianischen Bürgerkriegsflüchtling droht nicht die Weiterschiebung nach Liberia.

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