Ma 72 G 6959/87 T•Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 1989-04-05, Ma 72 G 6959/87 T
Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 1989-04-05, Ma 72 G 6959/87 T
Ma 72 G 6959/87 TVerwaltungsgericht05.04.1989
Regest
Auch die Lehreinheiten Vorklinische und Klinisch-Praktische Medizin können Dienstleistungen i.S.d. § 11 Abs. 1 KapVO für den jeweils nicht zugeordneten Teil des Studiengangs Humanmedizin erbringen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190025092
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof — Ma 72 G 6959/87 T — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1989-04-05
Aktenzeichen: Ma 72 G 6959/87 T
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1989:0405.MA72G6959.87T.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 11 Abs 1 KapV HE 1975, § 7 Abs 3 KapV HE 1975
Leitsatz
Auch die Lehreinheiten Vorklinische und Klinisch-Praktische Medizin können Dienstleistungen i.S.d. § 11 Abs. 1 KapVO für den jeweils nicht zugeordneten Teil des Studiengangs Humanmedizin erbringen.
Permalink
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