V/VG 2424/86 T•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1988-04-18, V/VG 2424/86 T
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1988-04-18, V/VG 2424/86 T
V/VG 2424/86 TVerwaltungsgericht / 5. Abteilung18.04.1988
Regest
Ausländische Studienbewerber, die die Voraussetzungen des Art. 12 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 erfüllen, haben gemäß § 35 Abs. 1 HHG den gleichen Anspruch auf Zulassung zu einem berufsqualifizierenden Studium ihrer Wahl wie deutsche Studienbewerber. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024778
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — V/VG 2424/86 T — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1988-04-18
Aktenzeichen: V/VG 2424/86 T
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1988:0418.V.VG2424.86T.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Ausländische Studienbewerber, die die Voraussetzungen des Art. 12 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 erfüllen, haben gemäß § 35 Abs. 1 HHG den gleichen Anspruch auf Zulassung zu einem berufsqualifizierenden Studium ihrer Wahl wie deutsche Studienbewerber.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024778
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.