Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1988-04-18, V/VG 2424/86 T

V/VG 2424/86 TVerwaltungsgericht / 5. Abteilung18.04.1988

Regest

Ausländische Studienbewerber, die die Voraussetzungen des Art. 12 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 erfüllen, haben gemäß § 35 Abs. 1 HHG den gleichen Anspruch auf Zulassung zu einem berufsqualifizierenden Studium ihrer Wahl wie deutsche Studienbewerber. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024778

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — V/VG 2424/86 T — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1988-04-18

Aktenzeichen: V/VG 2424/86 T

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1988:0418.V.VG2424.86T.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Ausländische Studienbewerber, die die Voraussetzungen des Art. 12 Satz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 erfüllen, haben gemäß § 35 Abs. 1 HHG den gleichen Anspruch auf Zulassung zu einem berufsqualifizierenden Studium ihrer Wahl wie deutsche Studienbewerber.

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