9 UE 576/87•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1988-03-08, 9 UE 576/87
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1988-03-08, 9 UE 576/87
9 UE 576/87Verwaltungsgericht / Division 908.03.1988
Regest
Einzelfall, in dem Förderungsleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz teilweise zu Recht, teilweise zu Unrecht zurückgefordert wurden. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024759
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat — 9 UE 576/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1988-03-08
Aktenzeichen: 9 UE 576/87
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1988:0308.9UE576.87.0A
Dokumenttyp: Urteil
Normen: § 53 S 1 Ziff 2 BAföG, § 45 SGB 10, § 50 SGB 10
Leitsatz
Einzelfall, in dem Förderungsleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz teilweise zu Recht, teilweise zu Unrecht zurückgefordert wurden.
Permalink
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