9 UE 144/85•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1987-02-23, 9 UE 144/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1987-02-23, 9 UE 144/85
9 UE 144/85Verwaltungsgericht / Division 923.02.1987
Regest
Einzelfall einer unzulässigen Klage auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung, für die der ordentliche Rechtsweg gegeben ist, und die auch dann scheitern muß, wenn - wie der Kläger ohne Erfolg geltend gemacht hat - sie auf einen sogenannten Herstellungsanspruch gestützt wird. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024477
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat — 9 UE 144/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-02-23
Aktenzeichen: 9 UE 144/85
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1987:0223.9UE144.85.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Einzelfall einer unzulässigen Klage auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung, für die der ordentliche Rechtsweg gegeben ist, und die auch dann scheitern muß, wenn - wie der Kläger ohne Erfolg geltend gemacht hat - sie auf einen sogenannten Herstellungsanspruch gestützt wird.
Permalink
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