Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land), 1986-08-06, HPV TL 1668/86

HPV TL 1668/86Verwaltungsgericht06.08.1986

Regest

1. Einzelfall, in welchem eine von der Landesregierung angeordnete Maßnahme (hier Umzug) mangels groben Verstoßes gegen etwaige - bei summarischer Prüfung allerdings nicht bestehende Beteiligungsrechte - nicht im Wege einer einstweiligen Verfügung vorläufig unterbunden werden kann. 2. Zur Frage, wer in einem solchen Falle beteiligungsbefugt ist. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024352

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Land) — HPV TL 1668/86 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1986-08-06

Aktenzeichen: HPV TL 1668/86

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1986:0806.HPV.TL1668.86.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

  1. Einzelfall, in welchem eine von der Landesregierung angeordnete Maßnahme (hier Umzug) mangels groben Verstoßes gegen etwaige - bei summarischer Prüfung allerdings nicht bestehende Beteiligungsrechte - nicht im Wege einer einstweiligen Verfügung vorläufig unterbunden werden kann. 2. Zur Frage, wer in einem solchen Falle beteiligungsbefugt ist.

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