Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 1986-03-12, BPV TK 1422/85

BPV TK 1422/85Verwaltungsgericht12.03.1986

Regest

Einzelfall, in dem keine mitbestimmungspflichtige Beurteilungsrichtlinie vorliegt, weil ein nachgeordneter Dienststellenleiter die Beurteilungsrichtlinie eines Bundesministers für eine bevorstehende Beurteilungsaktion lediglich verdeutlicht, ohne sie abzuändern oder zu ergänzen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024293

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) — BPV TK 1422/85 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1986-03-12

Aktenzeichen: BPV TK 1422/85

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1986:0312.BPV.TK1422.85.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Einzelfall, in dem keine mitbestimmungspflichtige Beurteilungsrichtlinie vorliegt, weil ein nachgeordneter Dienststellenleiter die Beurteilungsrichtlinie eines Bundesministers für eine bevorstehende Beurteilungsaktion lediglich verdeutlicht, ohne sie abzuändern oder zu ergänzen.

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