Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 1986-03-12, BPV TK 1343/85

BPV TK 1343/85Verwaltungsgericht12.03.1986

Regest

Eine Verfügung, daß die Wartung bestimmter Kraftfahromnibusse von einer Betriebsstelle auf eine andere verlagert werde, stellt keine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG dar. Sie erfüllt im konkreten Fall auch nicht den Tatbestand des § 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024292

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) — BPV TK 1343/85 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1986-03-12

Aktenzeichen: BPV TK 1343/85

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1986:0312.BPV.TK1343.85.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Eine Verfügung, daß die Wartung bestimmter Kraftfahromnibusse von einer Betriebsstelle auf eine andere verlagert werde, stellt keine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG dar. Sie erfüllt im konkreten Fall auch nicht den Tatbestand des § 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG.

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