9 TG 2611/85•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1986-02-17, 9 TG 2611/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1986-02-17, 9 TG 2611/85
9 TG 2611/85Verwaltungsgericht / Division 917.02.1986
Regest
Einzelfall, in dem von einem zeitweiligen Sozialhilfeempfänger nicht verlangt werden kann, daß er sein Kraftfahrzeug veräußert, weil er dieses aus beruflichen Gründen benötigt. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024282
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat — 9 TG 2611/85 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1986-02-17
Aktenzeichen: 9 TG 2611/85
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1986:0217.9TG2611.85.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Einzelfall, in dem von einem zeitweiligen Sozialhilfeempfänger nicht verlangt werden kann, daß er sein Kraftfahrzeug veräußert, weil er dieses aus beruflichen Gründen benötigt.
Permalink
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