9 UE 628/85•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1985-12-03, 9 UE 628/85
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1985-12-03, 9 UE 628/85
9 UE 628/85Verwaltungsgericht / Division 903.12.1985
Regest
Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024249
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat — 9 UE 628/85 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1985-12-03
Aktenzeichen: 9 UE 628/85
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1985:1203.9UE628.85.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet.
Permalink
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