Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1985-12-03, 9 UE 628/85

9 UE 628/85Verwaltungsgericht / Division 903.12.1985

Regest

Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024249

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat — 9 UE 628/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-12-03

Aktenzeichen: 9 UE 628/85

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1985:1203.9UE628.85.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet.

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.