Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-10-14, I OE 18/67

I OE 18/67Verwaltungsgericht / 1. Abteilung14.10.1969

Regest

Zur Beweislast bei der Heranziehung eines Beamten wegen eines Kassenfehlbestandes, wenn eine unaufklärbare Ungewißheit darüber besteht, bei welchem von mehreren beteiligten Beamten der Fehlbetrag entstanden ist. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 12. Januar 1967, I 676/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024162

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — I OE 18/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-10-14

Aktenzeichen: I OE 18/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:1014.I.OE18.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Zur Beweislast bei der Heranziehung eines Beamten wegen eines Kassenfehlbestandes, wenn eine unaufklärbare Ungewißheit darüber besteht, bei welchem von mehreren beteiligten Beamten der Fehlbetrag entstanden ist.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 12. Januar 1967, I 676/66, Urteil

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