I OE 18/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-10-14, I OE 18/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-10-14, I OE 18/67
I OE 18/67Verwaltungsgericht / 1. Abteilung14.10.1969
Regest
Zur Beweislast bei der Heranziehung eines Beamten wegen eines Kassenfehlbestandes, wenn eine unaufklärbare Ungewißheit darüber besteht, bei welchem von mehreren beteiligten Beamten der Fehlbetrag entstanden ist. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 12. Januar 1967, I 676/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024162
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — I OE 18/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-10-14
Aktenzeichen: I OE 18/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:1014.I.OE18.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Beweislast bei der Heranziehung eines Beamten wegen eines Kassenfehlbestandes, wenn eine unaufklärbare Ungewißheit darüber besteht, bei welchem von mehreren beteiligten Beamten der Fehlbetrag entstanden ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 12. Januar 1967, I 676/66, Urteil
Permalink
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