Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-10-10, IV OE 84/67

IV OE 84/67Verwaltungsgericht / 4. Abteilung10.10.1969

Regest

1. Zur Beschwer eines Jagdpächters als Berufungskläger, aus dessen Jagdbezirk Teile abgetrennt werden sollen. 2. War die Abrundungsverfügung eines früheren Kreisjägermeisters rechtswidrig und hat die untere Jagdbehörde eine Rückgliederung nach neuer sachlicher Überprüfung abgelehnt, so ist diese Entscheidung nicht nach § 5 BJG zu beurteilen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 4. Juli 1967, IV 728/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024160

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 84/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-10-10

Aktenzeichen: IV OE 84/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:1010.IV.OE84.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Beschwer eines Jagdpächters als Berufungskläger, aus dessen Jagdbezirk Teile abgetrennt werden sollen.

  2. War die Abrundungsverfügung eines früheren Kreisjägermeisters rechtswidrig und hat die untere Jagdbehörde eine Rückgliederung nach neuer sachlicher Überprüfung abgelehnt, so ist diese Entscheidung nicht nach § 5 BJG zu beurteilen.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 4. Juli 1967, IV 728/65, Urteil

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