VI OE 133/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-10-09, VI OE 133/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-10-09, VI OE 133/68
VI OE 133/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung09.10.1969
Regest
Einzelfall mit den Fragen, a. ob eine Straße bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt war, b. ob dem Kläger das Absehen von der Erhebung eines Erschließungsbeitrags verbindlich zugesagt worden ist. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 9. November 1967, I/2-E 56/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024156
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 133/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-10-09
Aktenzeichen: VI OE 133/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:1009.VI.OE133.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Einzelfall mit den Fragen,
a. ob eine Straße bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes hergestellt war,
b. ob dem Kläger das Absehen von der Erhebung eines Erschließungsbeitrags verbindlich zugesagt worden ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 9. November 1967, I/2-E 56/67, Urteil
Permalink
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