I OE 59/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-09-30, I OE 59/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-09-30, I OE 59/68
I OE 59/68Verwaltungsgericht / 1. Abteilung30.09.1969
Regest
Ein Anspruch auf Gewährung von Sonderleistungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 6 d Unterhaltssicherungsgesetz besteht nicht, wenn ein Prämiensparvertrag nicht zwölf Monate vor der Einberufung zum Wehrdienst abgeschlossen worden ist. Hinsichtlich des Anspruches aus § 7 Abs. 2 Nr. 6 d USG kommt es auf den Tag der Einberufung und nicht auf den Tag der Musterung an. Wird in einem Prämiensparvertrag, der am 11.01. abgeschlossen wird, vereinbart, die Sparrate sei für den Monat Januar bis zum Ende des Monats zu zahlen, so findet nicht Nr. 51 Abs. 1 S. 3 der Hinweise zur Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 01.03.1968 - StAnz. f. d. Land Hessen 1968 Nr. 16 S. 641 ff - Anwendung, sondern Nr. 51 Abs. 1 S. 1 der gen. Hinweis. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 24. Juli 1968, II/2-E-29/68, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024139
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — I OE 59/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-09-30
Aktenzeichen: I OE 59/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0930.I.OE59.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Ein Anspruch auf Gewährung von Sonderleistungen nach § 7 Abs. 2 Nr. 6 d Unterhaltssicherungsgesetz besteht nicht, wenn ein Prämiensparvertrag nicht zwölf Monate vor der Einberufung zum Wehrdienst abgeschlossen worden ist. Hinsichtlich des Anspruches aus § 7 Abs. 2 Nr. 6 d USG kommt es auf den Tag der Einberufung und nicht auf den Tag der Musterung an. Wird in einem Prämiensparvertrag, der am 11.01. abgeschlossen wird, vereinbart, die Sparrate sei für den Monat Januar bis zum Ende des Monats zu zahlen, so findet nicht Nr. 51 Abs. 1 S. 3 der Hinweise zur Durchführung des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 01.03.1968 - StAnz. f. d. Land Hessen 1968 Nr. 16 S. 641 ff - Anwendung, sondern Nr. 51 Abs. 1 S. 1 der gen. Hinweis.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 24. Juli 1968, II/2-E-29/68, Urteil
Permalink
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