Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-09-16, I OE 29/68

I OE 29/68Verwaltungsgericht / 1. Abteilung16.09.1969

Regest

1. Zur Auslegung des Begriffs "ohne von dem Beamten zu vertretenden Unterbrechung" in § 115 Abs. 1 BBG in einem Falle, in welchem der Betroffene im Jahre 1946 vorübergehend aus dem Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Reichsbahn entlassen worden war, weil er von einem amerikanischen Militärgericht wegen Bezindiebstahls von einem Güterzug zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. 2. Zur Frage der Verwirkung, wenn der Betroffene erst nach etwa 22 Jahren geltend macht, seine Entlassung sei nicht rechtmäßig gewesen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 29. Februar 1968, I E 215/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024127

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — I OE 29/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-09-16

Aktenzeichen: I OE 29/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0916.I.OE29.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Auslegung des Begriffs "ohne von dem Beamten zu vertretenden Unterbrechung" in § 115 Abs. 1 BBG in einem Falle, in welchem der Betroffene im Jahre 1946 vorübergehend aus dem Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Reichsbahn entlassen worden war, weil er von einem amerikanischen Militärgericht wegen Bezindiebstahls von einem Güterzug zu einer Haftstrafe verurteilt worden war.

  2. Zur Frage der Verwirkung, wenn der Betroffene erst nach etwa 22 Jahren geltend macht, seine Entlassung sei nicht rechtmäßig gewesen.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 29. Februar 1968, I E 215/67, Urteil

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