IV OE 52/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-09-04, IV OE 52/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-09-04, IV OE 52/68
IV OE 52/68Verwaltungsgericht / 4. Abteilung04.09.1969
Regest
Bei Beurteilung der Frage, ob ein im Außenbereich errichtetes Gebäude ein Wohnhaus ist, kann es nicht auf die von dem Bauherrn behauptete Zweckbestimmung allein ankommen. Entscheidend ist die bauliche Anlage und Gestaltung des Bauwerks. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 8. Mai 1968, II-E-61/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024114
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 52/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-09-04
Aktenzeichen: IV OE 52/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0904.IV.OE52.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Bei Beurteilung der Frage, ob ein im Außenbereich errichtetes Gebäude ein Wohnhaus ist, kann es nicht auf die von dem Bauherrn behauptete Zweckbestimmung allein ankommen. Entscheidend ist die bauliche Anlage und Gestaltung des Bauwerks.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 8. Mai 1968, II-E-61/67, Urteil
Permalink
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