Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-09-04, IV OE 52/68

IV OE 52/68Verwaltungsgericht / 4. Abteilung04.09.1969

Regest

Bei Beurteilung der Frage, ob ein im Außenbereich errichtetes Gebäude ein Wohnhaus ist, kann es nicht auf die von dem Bauherrn behauptete Zweckbestimmung allein ankommen. Entscheidend ist die bauliche Anlage und Gestaltung des Bauwerks. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 8. Mai 1968, II-E-61/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024114

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 52/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-09-04

Aktenzeichen: IV OE 52/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0904.IV.OE52.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Bei Beurteilung der Frage, ob ein im Außenbereich errichtetes Gebäude ein Wohnhaus ist, kann es nicht auf die von dem Bauherrn behauptete Zweckbestimmung allein ankommen. Entscheidend ist die bauliche Anlage und Gestaltung des Bauwerks.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 8. Mai 1968, II-E-61/67, Urteil

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