VI OE 179/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-09-01, VI OE 179/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-09-01, VI OE 179/68
VI OE 179/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung01.09.1969
Regest
Zur Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Änderung eines Familiennamens: Bei Anträgen auf Änderung des Familiennamens ehelicher Kinder kann entsprechend Abschnitt III Nr. 5 a der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum NÄG auch dann entgegengekommen werden, wenn die geschiedene Mutter, die gemäß § 1355 Satz 2 BGB ihren vom Familiennamen des Vaters abweichenden (durch die Anfügung ihres Mädchennamen entstandenen) Doppelnamen als Familiennamen weiterführt, diesen Familiennamen auch für ihre Kinder wünscht, weil sie mit diesen in Familiengemeinschaft lebt. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 14. Mai 1968, VI/1-E-25/68, Urteil nachgehend BVerwG, 4. Dezember 1970, VII C 68.69, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024107
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 179/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-09-01
Aktenzeichen: VI OE 179/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0901.VI.OE179.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes für die Änderung eines Familiennamens: Bei Anträgen auf Änderung des Familiennamens ehelicher Kinder kann entsprechend Abschnitt III Nr. 5 a der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zum NÄG auch dann entgegengekommen werden, wenn die geschiedene Mutter, die gemäß § 1355 Satz 2 BGB ihren vom Familiennamen des Vaters abweichenden (durch die Anfügung ihres Mädchennamen entstandenen) Doppelnamen als Familiennamen weiterführt, diesen Familiennamen auch für ihre Kinder wünscht, weil sie mit diesen in Familiengemeinschaft lebt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 14. Mai 1968, VI/1-E-25/68, Urteil nachgehend BVerwG, 4. Dezember 1970, VII C 68.69, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024107
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