VI OE 40/69•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-08-11, VI OE 40/69
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-08-11, VI OE 40/69
VI OE 40/69Verwaltungsgericht / 6. Abteilung11.08.1969
Regest
Die Bestimmungen in Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 9 und die Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 10 der Anlage I zum BBesG sind dahin auszulegen, daß die Stellenzulage für Techniker nur Laufbahnbewerbern und nicht auch anderen Bewerbern gewährt werden kann, bei denen die Laufbahnprüfung und die Ingenieurprüfung nicht als Anstellungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 5. März 1969, III/1-E-190/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024097
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 40/69 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-08-11
Aktenzeichen: VI OE 40/69
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0811.VI.OE40.69.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die Bestimmungen in Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 9 und die Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 10 der Anlage I zum BBesG sind dahin auszulegen, daß die Stellenzulage für Techniker nur Laufbahnbewerbern und nicht auch anderen Bewerbern gewährt werden kann, bei denen die Laufbahnprüfung und die Ingenieurprüfung nicht als Anstellungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 5. März 1969, III/1-E-190/67, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024097
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