V OE 79/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1969-07-10, V OE 79/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1969-07-10, V OE 79/67
V OE 79/67Verwaltungsgericht / 5. Abteilung10.07.1969
Regest
1. § 4 Abs. 2 Satz 2 Preuß. KAG beschränkt die - maximale - Höhe der Benutzungsgebühren nicht auf die Kostendeckung. 2. Die Maxime des § 4 Abs. 2 Satz 2 Preuß. KAG begrenzt die Veranschlagung von Benutzungsgebühren nach unten. 3. Zum Äquivalenzgrundsatz und zum Kostendeckungsgrundsatz bei Benutzungsgebühren. 4. (Anschluß an bisherige Judikatur des Senats, des BVerwG des Preuß. OVG). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 2. März 1967, I/1-660/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024071
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — V OE 79/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-07-10
Aktenzeichen: V OE 79/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0710.V.OE79.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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§ 4 Abs. 2 Satz 2 Preuß. KAG beschränkt die - maximale - Höhe der Benutzungsgebühren nicht auf die Kostendeckung.
-
Die Maxime des § 4 Abs. 2 Satz 2 Preuß. KAG begrenzt die Veranschlagung von Benutzungsgebühren nach unten.
-
Zum Äquivalenzgrundsatz und zum Kostendeckungsgrundsatz bei Benutzungsgebühren.
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(Anschluß an bisherige Judikatur des Senats, des BVerwG des Preuß. OVG).
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 2. März 1967, I/1-660/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024071
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