Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1969-07-10, V OE 79/67

V OE 79/67Verwaltungsgericht / 5. Abteilung10.07.1969

Regest

1. § 4 Abs. 2 Satz 2 Preuß. KAG beschränkt die - maximale - Höhe der Benutzungsgebühren nicht auf die Kostendeckung. 2. Die Maxime des § 4 Abs. 2 Satz 2 Preuß. KAG begrenzt die Veranschlagung von Benutzungsgebühren nach unten. 3. Zum Äquivalenzgrundsatz und zum Kostendeckungsgrundsatz bei Benutzungsgebühren. 4. (Anschluß an bisherige Judikatur des Senats, des BVerwG des Preuß. OVG). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 2. März 1967, I/1-660/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024071

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — V OE 79/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-07-10

Aktenzeichen: V OE 79/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0710.V.OE79.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. § 4 Abs. 2 Satz 2 Preuß. KAG beschränkt die - maximale - Höhe der Benutzungsgebühren nicht auf die Kostendeckung.

  2. Die Maxime des § 4 Abs. 2 Satz 2 Preuß. KAG begrenzt die Veranschlagung von Benutzungsgebühren nach unten.

  3. Zum Äquivalenzgrundsatz und zum Kostendeckungsgrundsatz bei Benutzungsgebühren.

  4. (Anschluß an bisherige Judikatur des Senats, des BVerwG des Preuß. OVG).

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 2. März 1967, I/1-660/65, Urteil

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