OS I 40/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-07-01, OS I 40/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1969-07-01, OS I 40/66
OS I 40/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung01.07.1969
Regest
Dienstzeiten eines Soldaten der Reichswehr sind nachversicherungspflichtig vom 01.10.1935 an. Vor diesem Zeitpunkt gelegene Dienstzeiten eines Soldaten sind nur dann nachversicherungspflichtig, wenn vor dem genannten Zeitpunkt ein Antrag von dem Betroffenen gestellt wurde, ihn zu versichern. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 28. Januar 1966, III 622/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024064
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 40/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-07-01
Aktenzeichen: OS I 40/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0701.OS.I40.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Dienstzeiten eines Soldaten der Reichswehr sind nachversicherungspflichtig vom 01.10.1935 an. Vor diesem Zeitpunkt gelegene Dienstzeiten eines Soldaten sind nur dann nachversicherungspflichtig, wenn vor dem genannten Zeitpunkt ein Antrag von dem Betroffenen gestellt wurde, ihn zu versichern.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 28. Januar 1966, III 622/65, Urteil
Permalink
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