II OE 137/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-06-25, II OE 137/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-06-25, II OE 137/67
II OE 137/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung25.06.1969
Regest
1.Ein Planfeststellungsbeschluß unterliegt als Ermessensentscheidung einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nur dahin, ob die Behörde ihr Ermessen überschritten oder fehlerhaft davon Gebrauch gemacht hat. 2. Ein Anlieger einer öffentlichen Straße hat Anspruch auf Erhaltung eines Zugangs von und zur Straße, der ihm den Anschluß an das öffentliche Straßennetz sichert. 3. An Anlieger trifft bei Straßenveränderungen insofern eine Mitwirkungspflicht, als von ihm gefordert werden kann, daß er bei Ausübung seines Zufahrtsrechts die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zumindest nicht erheblich stört. 4. Der Anlieger hat kein Recht auf Schaffung eines bestimmten Zugangs. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 27. September 1967, III/1-43/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024059
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 137/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-06-25
Aktenzeichen: II OE 137/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0625.II.OE137.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
1.Ein Planfeststellungsbeschluß unterliegt als Ermessensentscheidung einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nur dahin, ob die Behörde ihr Ermessen überschritten oder fehlerhaft davon Gebrauch gemacht hat.
-
Ein Anlieger einer öffentlichen Straße hat Anspruch auf Erhaltung eines Zugangs von und zur Straße, der ihm den Anschluß an das öffentliche Straßennetz sichert.
-
An Anlieger trifft bei Straßenveränderungen insofern eine Mitwirkungspflicht, als von ihm gefordert werden kann, daß er bei Ausübung seines Zufahrtsrechts die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zumindest nicht erheblich stört.
-
Der Anlieger hat kein Recht auf Schaffung eines bestimmten Zugangs.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 27. September 1967, III/1-43/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024059
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.