IV OE 73/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-05-28, IV OE 73/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-05-28, IV OE 73/68
IV OE 73/68Verwaltungsgericht / 4. Abteilung28.05.1969
Regest
1. Eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche i.S. des § 4 Abs. 2 Nr. 2 HBO ist anzunehmen, wenn eine Straße tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet ist. 2. Eine Beeinträchtigung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs ist als eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange i.S. des § 35 Abs. 2 BBauG anzusehen. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 7. Mai 1968, III/3 E 138/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024032
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 73/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-05-28
Aktenzeichen: IV OE 73/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0528.IV.OE73.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche i.S. des § 4 Abs. 2 Nr. 2 HBO ist anzunehmen, wenn eine Straße tatsächlich dem öffentlichen Verkehr eröffnet ist.
-
Eine Beeinträchtigung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs ist als eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange i.S. des § 35 Abs. 2 BBauG anzusehen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 7. Mai 1968, III/3 E 138/67, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024032
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