Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-05-06, VI OE 141/68

VI OE 141/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung06.05.1969

Regest

1. Zur Frage der Einstufung einer Ölmühle als Groß- oder Mittelmühle im Rahmen des sogenannten Ölmühlenpreisausgleichs 1949/50. 2. Für die Beurteilung dessen, ob bei Durchführung des Ölmühlenpreisausgleichs eine Ölmühle als Groß- oder Mittelmühle zu erachten war, konnte die tatsächliche Verarbeitungsmenge und die Erwartungen des Betriebsinhabers über die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sein. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, II/1 1142/59 Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024015

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 141/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-05-06

Aktenzeichen: VI OE 141/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0506.VI.OE141.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage der Einstufung einer Ölmühle als Groß- oder Mittelmühle im Rahmen des sogenannten Ölmühlenpreisausgleichs 1949/50.

  2. Für die Beurteilung dessen, ob bei Durchführung des Ölmühlenpreisausgleichs eine Ölmühle als Groß- oder Mittelmühle zu erachten war, konnte die tatsächliche Verarbeitungsmenge und die Erwartungen des Betriebsinhabers über die Entwicklung des Unternehmens von Bedeutung sein.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, II/1 1142/59

Permalink

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