Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-05-06, F III 99/66

F III 99/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung06.05.1969

Regest

Die Wiederherstellung in der Vergangenheit angeblich in bestimmter Weise festgelegter Grenzen ist nicht Sache der Flurbereinigung, wenn nicht die Bereinigung des betreffenden Gebietes eine andere Regelung erfordert (st. Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024013

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 99/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-05-06

Aktenzeichen: F III 99/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0506.F.III99.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Die Wiederherstellung in der Vergangenheit angeblich in bestimmter Weise festgelegter Grenzen ist nicht Sache der Flurbereinigung, wenn nicht die Bereinigung des betreffenden Gebietes eine andere Regelung erfordert (st. Rspr.).

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