II OE 43/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-04-30, II OE 43/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-04-30, II OE 43/68
II OE 43/68Verwaltungsgericht / 2. Abteilung30.04.1969
Regest
Die in einem Planfeststellungsbeschluß, der eine Ermessensentscheidung ist, festgestellte Änderung einer Landesstraße ist dann nicht ermessenswidrig, wenn die Straßenbaubehörde von zwei Möglichkeiten die Trassierung festgestellt hat, die kostensparender und verkehrsgünstiger ist. Zur Rechtsverbindlichkeit einer Zusage. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 14. März 1968, IV E 155/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024006
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 43/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-04-30
Aktenzeichen: II OE 43/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0430.II.OE43.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die in einem Planfeststellungsbeschluß, der eine Ermessensentscheidung ist, festgestellte Änderung einer Landesstraße ist dann nicht ermessenswidrig, wenn die Straßenbaubehörde von zwei Möglichkeiten die Trassierung festgestellt hat, die kostensparender und verkehrsgünstiger ist. Zur Rechtsverbindlichkeit einer Zusage.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 14. März 1968, IV E 155/67, Urteil
Permalink
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