Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-04-30, II OE 43/68

II OE 43/68Verwaltungsgericht / 2. Abteilung30.04.1969

Regest

Die in einem Planfeststellungsbeschluß, der eine Ermessensentscheidung ist, festgestellte Änderung einer Landesstraße ist dann nicht ermessenswidrig, wenn die Straßenbaubehörde von zwei Möglichkeiten die Trassierung festgestellt hat, die kostensparender und verkehrsgünstiger ist. Zur Rechtsverbindlichkeit einer Zusage. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 14. März 1968, IV E 155/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024006

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 43/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-04-30

Aktenzeichen: II OE 43/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0430.II.OE43.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Die in einem Planfeststellungsbeschluß, der eine Ermessensentscheidung ist, festgestellte Änderung einer Landesstraße ist dann nicht ermessenswidrig, wenn die Straßenbaubehörde von zwei Möglichkeiten die Trassierung festgestellt hat, die kostensparender und verkehrsgünstiger ist. Zur Rechtsverbindlichkeit einer Zusage.

Verfahrensgang

vorgehend VG Kassel, 14. März 1968, IV E 155/67, Urteil

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