II OE 141/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-04-30, II OE 141/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-04-30, II OE 141/67
II OE 141/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung30.04.1969
Regest
Ein SBZ-Flüchtling hat die durch bewußte Verstöße gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstehende Zwangslage grundsätzlich zu vertreten (Anschluß an BVerwGE 8, 292 und 19, 226); ihn trifft die (materielle) Beweislast dafür, daß die besondere Zwangslage nicht durch Ursachen herbeigeführt worden ist, für die er im Sinne des Vertretenmüssens nicht selbst einzustehen hat (Anschluß an BVerwGE 20, 211). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 3. Oktober 1967, VI/1-E-35/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024005
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 141/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-04-30
Aktenzeichen: II OE 141/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0430.II.OE141.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Ein SBZ-Flüchtling hat die durch bewußte Verstöße gegen wirtschaftslenkende Vorschriften entstehende Zwangslage grundsätzlich zu vertreten (Anschluß an BVerwGE 8, 292 und 19, 226); ihn trifft die (materielle) Beweislast dafür, daß die besondere Zwangslage nicht durch Ursachen herbeigeführt worden ist, für die er im Sinne des Vertretenmüssens nicht selbst einzustehen hat (Anschluß an BVerwGE 20, 211).
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 3. Oktober 1967, VI/1-E-35/67, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024005
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