VI OE 126/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-04-29, VI OE 126/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-04-29, VI OE 126/68
VI OE 126/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung29.04.1969
Regest
1. Die Abhängigkeit eines Musterprozesses begründet nur dann "besondere Verhältnisse des Einzelfalles im Sinne des § 76 VwGO, wenn die Behörde dem Kläger ausdrücklich oder konkludent uneingeschränkt versichert hatte, sie werde das Ergebnis des Musterprozesses auch in seiner Sache entscheidend sein lassen. 2. Eine solche uneingeschränkte Versicherung liegt nicht vor, wenn die Behörde erklärt, sie werde die Entscheidung über den Widerspruch wegen eines Musterprozesses zurückstellen, weise aber darauf hin, daß die Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage gemäß §§ 76, 75 VwGO ein Jahr nach Eingang des Widerspruchs ende. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 13. Dezember 1967, II/2-E-54/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024003
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 126/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-04-29
Aktenzeichen: VI OE 126/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0429.VI.OE126.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Die Abhängigkeit eines Musterprozesses begründet nur dann "besondere Verhältnisse des Einzelfalles im Sinne des § 76 VwGO, wenn die Behörde dem Kläger ausdrücklich oder konkludent uneingeschränkt versichert hatte, sie werde das Ergebnis des Musterprozesses auch in seiner Sache entscheidend sein lassen.
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Eine solche uneingeschränkte Versicherung liegt nicht vor, wenn die Behörde erklärt, sie werde die Entscheidung über den Widerspruch wegen eines Musterprozesses zurückstellen, weise aber darauf hin, daß die Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage gemäß §§ 76, 75 VwGO ein Jahr nach Eingang des Widerspruchs ende.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 13. Dezember 1967, II/2-E-54/67, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024003
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