VI OE 192/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-04-21, VI OE 192/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-04-21, VI OE 192/68
VI OE 192/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung21.04.1969
Regest
1. Einzelfall zur Frage der Zulässigkeit einer Klageänderung. 2. Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht gegeben in einem Rechtsstreit wegen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einweisung nach dem Freiheitsentziehungsgesetz. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 16. Juli 1968, III E 87/68, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023996
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 192/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-04-21
Aktenzeichen: VI OE 192/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0421.VI.OE192.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Einzelfall zur Frage der Zulässigkeit einer Klageänderung.
-
Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht gegeben in einem Rechtsstreit wegen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einweisung nach dem Freiheitsentziehungsgesetz.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 16. Juli 1968, III E 87/68, Urteil
Permalink
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