F III 40/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-03-25, F III 40/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-03-25, F III 40/66
F III 40/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung25.03.1969
Regest
1. Wenn eine Hoffläche i.S. von § 45 Abs. 1 FlbG mit einem Geh- und einem Fahrrecht belastet werden soll, handelt es sich um eine Veränderung i.S. dieser Vorschrift. Die Bestellung des Geh- und Fahrrechts setzt auch hier voraus, daß der Zweck der Flurbereinigung sie erfordert. 2. Zur Frage der Veränderung einer Ortsstraße. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023988
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 40/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-03-25
Aktenzeichen: F III 40/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0325.F.III40.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Wenn eine Hoffläche i.S. von § 45 Abs. 1 FlbG mit einem Geh- und einem Fahrrecht belastet werden soll, handelt es sich um eine Veränderung i.S. dieser Vorschrift. Die Bestellung des Geh- und Fahrrechts setzt auch hier voraus, daß der Zweck der Flurbereinigung sie erfordert.
-
Zur Frage der Veränderung einer Ortsstraße.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023988
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