OS IV 139/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-03-21, OS IV 139/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-03-21, OS IV 139/66
OS IV 139/66Verwaltungsgericht / 4. Abteilung21.03.1969
Regest
1. Der Abbruch eines Bauwerks setzt formelle und materielle Rechtswidrigkeit seit Errichtung voraus (st. Rspr. des Senats). 2. Wochenendhäuser sind keine privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BBauG (st. Rspr. des Senats im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht. 3. Zum Begriff der Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 BBauG). 4. Auch die Erweiterung oder Verfestigung einer bereits vorhandenen unerwünschten Splittersiedlung beeinträchtigt öffentliche Belange (st. Rspr. des Senats im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht). Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 9. September 1966, II 589/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023983
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 139/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-03-21
Aktenzeichen: OS IV 139/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0321.OS.IV139.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Der Abbruch eines Bauwerks setzt formelle und materielle Rechtswidrigkeit seit Errichtung voraus (st. Rspr. des Senats).
-
Wochenendhäuser sind keine privilegierten Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BBauG (st. Rspr. des Senats im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht.
-
Zum Begriff der Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 BBauG).
-
Auch die Erweiterung oder Verfestigung einer bereits vorhandenen unerwünschten Splittersiedlung beeinträchtigt öffentliche Belange (st. Rspr. des Senats im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht).
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 9. September 1966, II 589/64, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023983
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.