II OE 59/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-02-26, II OE 59/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-02-26, II OE 59/68
II OE 59/68Verwaltungsgericht / 2. Abteilung26.02.1969
Regest
Ein Reisepaß ist nicht qualifizierter Identitätsausweis, der nicht die Berechtigung einer Namenführung klärt, sondern nur auf Grund zweifelsfreier Unterlagen die Identität seines Inhabers bestätigt. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 2. April 1968, VI/2-1193/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023953
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 59/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-02-26
Aktenzeichen: II OE 59/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0226.II.OE59.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Ein Reisepaß ist nicht qualifizierter Identitätsausweis, der nicht die Berechtigung einer Namenführung klärt, sondern nur auf Grund zweifelsfreier Unterlagen die Identität seines Inhabers bestätigt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 2. April 1968, VI/2-1193/66, Urteil
Permalink
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