VI OE 216/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-02-10, VI OE 216/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat, 1969-02-10, VI OE 216/68
VI OE 216/68Verwaltungsgericht / 6. Abteilung10.02.1969
Regest
Für die Bearbeitung von "Anzeigen" gegen Gerichte anderer Gerichtsbarkeiten sowie gegen Verwaltungsbehörden ist der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gegeben. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 19. November 1968, VI/V-E-88/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023942
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 6. Senat — VI OE 216/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-02-10
Aktenzeichen: VI OE 216/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0210.VI.OE216.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Für die Bearbeitung von "Anzeigen" gegen Gerichte anderer Gerichtsbarkeiten sowie gegen Verwaltungsbehörden ist der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gegeben.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 19. November 1968, VI/V-E-88/67, Urteil
Permalink
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