IV OE 71/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-02-07, IV OE 71/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-02-07, IV OE 71/67
IV OE 71/67Verwaltungsgericht / 4. Abteilung07.02.1969
Regest
Zur Frage, wann eine zwangsweise über das Grundstück eines Dritten zu führende Abwasserleitung auf einem anderen Grundstück einen geringfügigeren Eingriff in das Privateigentum darstellt. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 6. Juni 1967, III/2-594/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023938
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 71/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-02-07
Aktenzeichen: IV OE 71/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0207.IV.OE71.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage, wann eine zwangsweise über das Grundstück eines Dritten zu führende Abwasserleitung auf einem anderen Grundstück einen geringfügigeren Eingriff in das Privateigentum darstellt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 6. Juni 1967, III/2-594/66, Urteil
Permalink
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