III F 212/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-01-24, III F 212/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1969-01-24, III F 212/68
III F 212/68Verwaltungsgericht / 3. Abteilung24.01.1969
Regest
1. Zur Berechtigung der oberen Flurbereinigungsbehörde, in die Landabfindung eines anderen Teilnehmers zur Behebung der Beschwerde eines Teilnehmers einzugreifen. 2. Zur Gleichwertigkeit der Landabfindung. (Zu 1. und 2. ständige Rechtsprechung). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023927
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — III F 212/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-01-24
Aktenzeichen: III F 212/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0124.III.F212.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
- Zur Berechtigung der oberen Flurbereinigungsbehörde, in die Landabfindung eines anderen Teilnehmers zur Behebung der Beschwerde eines Teilnehmers einzugreifen. 2. Zur Gleichwertigkeit der Landabfindung. (Zu 1. und 2. ständige Rechtsprechung).
Permalink
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